Kontrolluntersuchungen für Ihren Versicherungsschutz

Kontrolluntersuchungen sind medizinische Untersuchungen, die regelmäßig durchgeführt werden, um den Gesundheitszustand eines Patienten festzustellen. Umgangssprachlich werden Sie auch als Gesundheits-Check-up bezeichnet. Sie dienen nicht der Behandlung einer Erkrankung und gelten demnach auch nicht als Behandlungen. Für Ihre Reiseversicherung sind Kontrolluntersuchungen von Bedeutung, um beispielsweise die Risiken einer chronischen Vorerkrankung abzuschätzen.

Anspruch gesetzlich geregelt

Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahre haben in Deutschland alle drei Jahre Anspruch auf eine Kontrolluntersuchung. Versicherte zwischen 18 und 35 Jahre können die Untersuchung einmalig in Anspruch nehmen.

Das gehört zur Kontrolluntersuchung

  • Krankheitsgeschichte (Anamnese): Ärztin oder Arzt erfassen Ihre Krankheitsgeschichte, um z. B. familiäre und andere Risikofaktoren festzustellen.

  • Körperliche Untersuchung: Anschauen, Abtasten oder Abhören einzelner Bereiche des Körpers. So werden Herz und Lunge abgehört, Reflexe und Beweglichkeit getestet.

  • Blutuntersuchung: Bestimmung der Cholesterinwerte und des Blutzuckerspiegels.

  • Urintest: Suche nach Hinweisen auf bakterielle Infektionen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus.

  • Prüfung des Impfstatus: Der vorhandene Impfschutz wird geprüft.

  • Allgemeine gesundheitliche Beratung.

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