Reisekrankenversicherung
Krankenrücktransport auch für Schüler und Studenten
Klassenfahrt, Studienreise oder eine Backpacking-Tour mit Freundinnen und Freunden – junge Menschen sind reisebegeistert. Aber auch die Risiken reisen mit: Zahnschmerzen, Infektionen, Verletzungen oder Unfälle im Straßenverkehr kennen keinen Urlaub und verursachen gerade im Ausland hohe Kosten. Im Notfall schützt Dich Deine Auslandskrankenversicherung.
Auch in der Schule oder im Studium weltweit abgesichert
Umfassender Schutz für junge Menschen
Schulpflichtige und Studierende sind in Deutschland in der Regel durch die gesetzliche Krankenversicherung gut geschützt. Doch bei der Reise ins Ausland herrscht häufig Unsicherheit, welche Leistungen zum Beispiel in Spanien, Island oder auf Hawaii durch die Kassen abgedeckt sind und was aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke und erstattet Schulpflichtigen und Studierenden den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland, ambulante und stationäre Behandlungskosten oder auch Zahnbehandlungen.
So bist Du im Ausland bei Krankheit geschützt
Generell sind Schulpflichtige und Studierende beim Auslandsurlaub durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt. Das betrifft die Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz sowie alle Länder, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit beliebten Reisezielen wie Kanada, Australien, den USA oder Japan bestehen meist aber nur Abkommen zur Rentenversicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Schulpflichtige und Studierende daher im Notfall auf der finanziell sicheren Seite, da der Schutz weltweit greift. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Vereinbarungen Deutschland mit Ihrem Urlaubsland getroffen hat.
Versichert trotz schmalem Budget
Während die meisten Schulpflichtigen über die Eltern mitversichert werden, kennen viele Studierende das Problem: Eltern und Großeltern schießen zwar die Semestergebühren hinzu, doch ist trotz eines Nebenjobs das Geld ständig knapp. Ist dann zwischen den Semestern eine Reise geplant, gilt es zu kalkulieren.
Lösung 1: Frage Deine Eltern, ob Du möglicherweise bereits in deren Auslandskrankenversicherung mitversichert bist oder eine bestehende Reiseversicherung entsprechend angepasst werden kann. Bis zum Alter von 25 Jahren kannst Du durch Deine Eltern als Kind mitversichert werden.
Lösung 2: Du musst die Auslandskrankenversicherung nicht selbst abschließen, sondern sie kann auch durch eine andere Person auf Deinen Namen eingetragen werden. In diesem Fall übernimmt die andere Person die fällige Jahresprämie, während Du den Schutz genießt.
Tipp, wie Du optimal vorsorgen kannst: Gehe vor einem Urlaub in den USA zur Kontrolluntersuchung zu Deiner Zahnärztin oder Deinem Zahnarzt. Trotz der Gesundheitsreform unter Barack Obama hat sich für deutsche Urlauber an den Kosten für eine medizinische Versorgung nicht viel geändert. Du musst bereits für eine Wurzelbehandlung mit einer Rechnung von weit über 1.000 Dollar rechnen, die umgehend von Deiner Kreditkarte abgebucht oder in bar bezahlt werden müssen.
Mit einer Auslandskrankenversicherung bist Du gegen diese Preise bereits ab 34 Euro pro Jahr geschützt.
Noch drastischer ist das Verhältnis der günstigen Versicherungsprämie im Vergleich zu den Kosten bei einem Krankenrücktransport. Selbst innerhalb Europas musst Du mit deutlich fünfstelligen Beträgen rechnen, wenn Du so schwer erkrankst, dass es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, Dich nach Hause zu verlegen. Deine Versicherung organisiert und zahlt für den Rücktransport, auch wenn er zum Beispiel aus Asien oder Neuseeland mit bis zu 80.000 Euro zu Buche schlagen kann.
Schutz, wenn Du die Altersgrenze überschreitest
Bis zum Alter von 25 Jahren kannst Du Dich über die Auslandskrankenversicherung Deiner Eltern als Kind mitversichern lassen. Überschreitest Du die Altersgrenze, wird Dein Versicherungsschutz in den Schutz für Einzelpersonen ab 26 Jahren übertragen. Selbstverständlich informieren wir Dich spätestens sechs Wochen vor dem Ende des laufenden Versicherungsjahres über die dann bevorstehende Änderung. Du kannst so in Ruhe entscheiden, ob Du gegebenenfalls von Deinem Kündigungsrecht Gebrauch machst oder mit den Prämien für Einzelpersonen ab 26 Jahren einverstanden bist.
Gültigkeit Deiner Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung begleitet Schulpflichtige und Studierende zuverlässig auf ihrer Reise. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands und weltweit bei allen Reisen mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen. Schulpflichtige und Studierende sind bereits ab 34 Euro pro Jahr versichert.
In Deinem Versicherungsschein findest Du alle Leistungen Deiner Auslandskrankenversicherung unter dem Punkt ›Reisekranken-Schutz‹ detailliert aufgelistet.
Gründe für Deine nexible Auslandskrankenversicherung
Dein individueller nexible Schutz auf einen Blick
Auslandskrankenversicherung
Dein weltweiter Auslandskrankenschutz für Schulpflichtige und Studierende übernimmt die Kosten für eine Vielzahl von Ereignissen, die Deinen Urlaub durchkreuzen können. Sorge Dich nicht um Dein Reisebudget, auch wenn eine Bergrettung in den Alpen oder ein Krankenrücktransport aus Neuseeland ausgesprochen kostenintensive Maßnahmen sind. Schütze Dich und Deine Gesundheit, damit Du fit und erholt nach Hause zurückkehrst.
Wir erstatten nachgewiesene Kosten für notwendige Anrufe in unserer Notrufzentrale.
nexible ist an Deiner Seite, wenn ...
... Du im Ausland mit Schmerzen zum Zahnarzt musst.
... Du ambulant behandelt werden musst.
... Du längere Zeit im Krankenhaus verbringen musst.
nexible erstattet Dir ...
Mehrkosten bei krankheitsbedingter Rückreise.
Behandlungskosten während Deines Urlaubs.
Arznei- und Verbandsmittel.
Wir erstatten nachgewiesene Kosten für notwendige Anrufe in unserer Notrufzentrale.