Geschwister warten auf den Zug

Streik am Flughafen

Streiks am Flughafen können für Reisende und Flugpersonal gleichermaßen herausfordernd sein, indem sie zu erheblichen Verzögerungen und Unterbrechungen des Flugverkehrs führen. Meistens geht es um Arbeitskämpfe und Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Flughafenbetreibern oder Airlines, wobei die Auswirkungen dann sehr viele Menschen betreffen.

Wichtige Ansprechpartner

Wenn Ihr Flug direkt von einem Streik betroffen ist, hängt der erste Schritt davon ab, wie Sie Ihre Reise gebucht haben. Ist der Flug direkt bei der Fluggesellschaft gebucht, ist diese Ihr Ansprechpartner. Haben Sie jedoch eine Pauschalreise gebucht, sollten Sie sich an den Reiseveranstalter wenden. Diese Parteien sind für die Organisation von Ersatzflügen und die Unterstützung im Falle einer Annullierung zuständig.

Rechte bei Flugannullierung

Falls Ihr Flug annulliert wird, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: Entweder Sie bestehen auf einem Ersatzflug, oder Sie fordern die Erstattung des Flugpreises. Bei der Wahl des Ersatzflugs kann es sein, dass Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt fliegen können. In dieser Wartezeit stehen Ihnen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und Unterkunft, falls nötig, zu.

Sollten Sie sich für die Erstattung des Flugpreises entscheiden, muss die Fluggesellschaft diesen innerhalb von sieben Tagen erstatten. Doch seien Sie sich im Klaren darüber, dass Sie sich in diesem Fall fortan selbst um alternative Reisearrangements kümmern müssen.

Ausgleichsleistungen im Falle eines Streiks

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistungen, die je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro liegen können. Ein Streik des Flugpersonals entbindet die Airline normalerweise nicht von dieser Verpflichtung. Es ist jedoch zu beachten, dass außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise ein Streik des Sicherheitspersonals, die Lage verändern können.

Besonderheiten bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen übernimmt der Veranstalter die Verantwortung für eventuell entstehende Zusatzkosten durch Verspätungen. In solchen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft und Transport. Außerdem können Sie bei Verspätungen ab fünf Stunden den Reisepreis mindern.

Streik des Sicherheitspersonals

Ein Streik des Sicherheitspersonals stellt eine besondere Herausforderung dar, da die Airlines hierauf keinen direkten Einfluss haben. Sollten Sie Ihren Flug aufgrund langer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle verpassen, richten sich eventuelle Ansprüche eher gegen den Staat oder die für die Sicherheitskontrollen verantwortliche Organisation. In solchen Fällen könnte es ratsam sein, eines auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuschalten.

Gut zu wissen

Bei einem Flughafen Streik bieten die bestehenden Regelungen und Rechte eine wichtige Unterstützung für Reisende. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und bei Bedarf einfordern. Dabei kann die Nutzung spezialisierter Apps und Dienste, wie zum Beispiel einer App zur Berechnung von Fluggastrechten (z. B. Flugärger von der Verbraucherzentrale), eine wertvolle Hilfe darstellen, um Entschädigungen effizient und unkompliziert zu beantragen.

Vor dem Urlaub: Reiseversicherung nicht vergessen

Gegen Streikausfälle sind auch wir machtlos. Aber für die meisten anderen Fälle wie beispielsweise abhandengekommenes Gepäck während des Transports, Erkrankungen oder Verletzungen am Urlaubort und vieles mehr können Sie sich mit Ihrem individuellen Reiseversicherungspaket von nexible absichern.

Bahnstreik

Bahnstreiks sind ein wesentlicher Bestandteil von Auseinandersetzungen im öffentlichen Verkehrssektor und haben meistens große Auswirkungen auf den täglichen Pendelverkehr und Langstreckenreisen zur Folge. Sie entstehen aus Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Bahngesellschaften, wobei die Forderungen oft um Lohnsteigerungen, Arbeitsbedingungen und Sicherheitsstandards kreisen.

Vorbereitung beim Bahnstreik

Wenn ein Streik angekündigt wird und Ihre Reisepläne betrifft, haben Sie mehrere Optionen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihr Zug betroffen ist. Ist dies der Fall, können Sie Ihr Ticket in der Regel stornieren und eine Rückerstattung oder einen Gutschein erhalten. Viele Bahnunternehmen zeigen sich kulant und ermöglichen die flexible Nutzung der Tickets zu einem anderen Zeitpunkt oder die kostenfreie Stornierung, selbst wenn der Streik letztendlich ausbleibt. Informationen zu spezifischen Regelungen finden Sie auf den Webseiten der Bahnunternehmen.

Rechte im Falle einer Verspätung oder eines Ausfalls

Falls Sie bereits unterwegs sind und es zu Verspätungen oder Ausfällen kommt, haben Sie verschiedene Rechte und Möglichkeiten. Wichtig ist, sich eine Verspätungsbestätigung von Mitarbeitern des Bahnunternehmens ausstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, dokumentieren Sie die Verspätung durch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots aus der Bahn-App.

Mit den entsprechenden Belegen können Sie anschließend eine Entschädigung beantragen. Die Deutsche Bahn und andere Eisenbahnunternehmen stellen hierfür spezielle Fahrgastrechte-Formulare zur Verfügung, die online oder in Servicecentern eingereicht werden können.

Ausgleichsleistungen im Falle eines Streiks

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistungen, die je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro liegen können. Ein Streik des Flugpersonals entbindet die Airline normalerweise nicht von dieser Verpflichtung. Es ist jedoch zu beachten, dass außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise ein Streik des Sicherheitspersonals, die Lage verändern können.

Entschädigungen bei Streiks

Gemäß der EU-Fahrgastverordnung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie aufgrund von Streiks zu spät an Ihrem Ziel ankommen. Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Endziel können Sie 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern, bei mehr als 120 Minuten Verspätung sogar 50 Prozent. Zusätzlich müssen Ihnen bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Erfrischungen und Mahlzeiten angeboten werden, sofern verfügbar.

Alternative Transportmöglichkeiten

Bei einem Streik versuchen Bahnunternehmen oft, alternative Transportmöglichkeiten zu organisieren. Dies kann die Freigabe von Nahverkehrstickets für den Fernverkehr, die Organisation von Sammeltransporten mit Bussen oder die Vermittlung von Taxifahrten umfassen. Sollten Sie sich entscheiden, auf eigene Faust ein Taxi oder ein Hotelzimmer zu buchen, lassen Sie sich zuvor bestätigen, dass kein Transport mehr möglich ist, und bewahren Sie alle Belege auf, um sie später einzureichen.

Was tun, wenn Sie zum Flughafen müssen?

Falls Sie aufgrund eines Streiks nicht mit der Bahn zum Flughafen kommen können, hängt das weitere Vorgehen von der Art Ihrer Ticketbuchung ab. Bei einem Rail-and-Fly-Ticket ist die Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner für eine Ersatzbeförderung. Haben Sie Ihr Bahnticket separat erworben, müssen Sie selbst nach Alternativen suchen. Eventuell anfallende Kosten für alternative Transportmittel oder Übernachtungen müssen Sie in der Regel selbst tragen.

Wichtig zu beachten

Informieren Sie sich im Vorfeld, sammeln Sie Belege und machen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend. Dadurch können Sie die Auswirkungen eines Bahnstreiks, eines Streiks am Flughafen oder bei ihrer Fluggesellschaft auf Ihre eigenen Reisepläne minimieren oder zumindest abmildern.