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Krank im Urlaub
Wirst Du im Urlaub krank, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die Behandlung, da die gesetzliche Krankenversicherung meist nur bis zu den gesetzlichen Behandlungssätzen zahlt. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, und der Schutz gilt weltweit.
Wir zeigen Dir, wie die Auslandskrankenversicherung im Notfall funktioniert und was Du dabei tun musst.
So funktioniert die Auslandskrankenversicherung
Notrufzentrale nutzen bei Krankheit im Urlaub
Bei akuter Erkrankung oder einem Unfall solltest Du die Notrufzentrale Deiner Auslandskrankenversicherung anrufen. Stelle vor der Abreise sicher, dass Du die Notruf- und Versicherungsnummer Deines Ver...
Rücktransport nach Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rücktransport grundsätzlich nicht. Deine Auslandskrankenversicherung hingegen deckt den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport ab. Das bedeutet, dass Du, vorausgesetzt Du bist transportfähig, nach Hause gebracht wirst.
Wenn Du ohne medizinische Hilfe transportiert werden kannst, organisiert die Notrufzentrale Hilfsmittel wie Rollstuhl, Krücken oder zusätzlichen Sauerstoff für Dich und reserviert Extrasitze im Flugzeug, damit Du bequem Platz hast. Solltest Du spezielle Betreuung benötigen, entscheidet der Medizinische Dienst gemeinsam mit dem Arzt vor Ort, welches medizinische Personal und Equipment für den Transport erforderlich sind.
Zum Rücktransport gehört nicht nur der Flug selbst, sondern auch der An- und Abtransport vom Krankenhaus im Ausland bis zum Heimatkrankenhaus in Deutschland sowie die Bettreservierung im aufnehmenden Krankenhaus.
Hier findest Du eine Übersicht über die Kosten des Krankenrücktransports
Krank im Urlaub: Übernahme der Behandlungskosten
Damit die Kosten von der Versicherung übernommen werden, musst Du die Versicherung unverzüglich informieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Du Dich bei gesundheitlichen Problemen direkt an die Notrufzentrale wendest. Viele Krankenhäuser verlangen eine Vorauszahlung oder eine Bestätigung, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Diese Bestätigung gibt es nur nach entsprechender Rücksprache mit der Versicherung.
Bewahre Rezepte und Rechnungen sorgfältig auf, denn diese müssen nach der Reise als Beleg für die Behandlung bei der Versicherung eingereicht werden. Nur dann werden die Kosten erstattet. Bei ambulanten Behandlungen, wie zum Beispiel wegen einer Erkältung, reicht es aus, wenn Du nach dem Urlaub die entsprechenden Belege wie Rezepte, Rechnungen und Quittungen im Original einreichst.
Krank im Urlaub – Das solltest Du für Deine Arbeitsstelle beachten