Frau mit Surfbrett im Meer

Überblick Reisekrankenversicherung in Kuba

Auslandskrankenversicherung

Jeder Kubareisende ist seit 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Keine gesetzliche Versicherung

Es werden die privaten Reisekrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Nachweispflicht

Führe vor allem bei älteren Policen sicherheitshalber eine Bestätigung Deiner Reiseversicherung in spanischer Sprache mit Dir. Wende Dich im Zweifel vor der Reise an die kubanische Botschaft in Deutschland (E-Mail: recepcion@botschaft-kuba.de, Tel.: +49 30 44 79 31 09). Zur Nachweispflicht genügen ansonsten Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung.

Konsequenzen bei fehlender Versicherung

Sofern Du keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast oder ein Nachweis nicht vorliegt, musst Du an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abschließen. Das kann auf Kuba teuer werden. Du hast irgendeine Vorerkrankung? Das führt zu einem Aufschlag. Du übst eine Risikosportart aus? Es wird teurer. Du bist über 70 Jahre alt? Erhöhte Kosten. Kümmere Dich daher rechtzeitig vor der Reise um Deine Auslandskrankenversicherung.

Mehr Informationen: Einreisebestimmungen Kuba vom Auswärtigen Amt