Freundinnen mit Surfbrett am Strand

Tipps in Kurzform (Ausführliche Infos weiter unten)

Versicherungspolice überprüfen

  • Prüfen Sie, wer als Risikoperson eingetragen ist!

  • Checken Sie den versicherten Grund!

Notwendige Dokumente sammeln

  • Nachweise wie ärztliche Atteste, die bestätigen, dass zum Beispiel Ihr Reisepartner aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann

  • Alle relevanten Reisedokumente wie Buchungsbestätigungen und Kommunikation mit Reiseanbietern

Informieren der Reiseanbieter

  • Reiseanbieter (wie Fluggesellschaften, Hotels, Reiseveranstalter) über die Situation und Ihren Stornierungswunsch informieren.

  • Eventuell erforderliche Dokumente für die Versicherung anfordern.

Versicherung kontaktieren

  • Erkundigen Sie sich darüber, wie der Prozess genau abläuft und welche weiteren Schritte nötig sind.

Anspruch einreichen

  • Alle erforderlichen Formulare ausfüllen.

  • Zusammen mit den geforderten Dokumenten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Rückerstattung und weitere Schritte

  • Prüfung Ihres Anspruchs durch die Versicherung: Ob und wie viel Geld Ihnen zurückerstattet wird.

Das macht einen Reisepartner zur Risikoperson

Risikopersonen sind die Personen, die den Versicherungsfall auslösen können. Ein Beispiel: Ria und Carlo haben auf Ihrer Reise gemeinsam ein Doppelzimmer gebucht, um Kosten zu sparen. Ria hat eine Reiserücktrittsversicherung. Kurz vor Reiseantritt fällt Carlo wegen Krankheit aus – Carlo ist die Risikoperson. Nun entscheidet sich Ria, die Reise allein anzutreten, aber durch den fälligen Einzelzimmerzuschlag wird die Reise teurer als geplant. Hier erstattet die Versicherung den Einzelzimmerzuschlag und trägt sogar die Stornokosten, falls Ria sich doch entscheidet, die Reise nicht alleine anzutreten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie in den Bedingungen (AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen) Ihrer Reiserücktrittsversicherung achten sollten:

Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?

Sie haben gemeinsam mit einer anderen Person ein Doppelzimmer gebucht? Dann gilt diese immer als Risikoperson. Muss diese die Reise aus versichertem Grund stornieren? Dann wird der Einzelzimmerzuschlag erstattet. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, die Reise allein anzutreten.

Risikopersonen bei der Reiserücktrittsversicherung

In jedem Fall sollten Sie im Vorfeld einer Buchung in den Versicherungsbedingungen überprüfen, wer in Ihrer Reiseversicherung als sogenannte Risikopersonen genannt sind. Bei einer umfassenden Reiseversicherung sind dies Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten, die Mitreisenden und jeweils deren Angehörige und Betreuungspersonen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. Bei einer guten Reiseversicherung können auch alle nicht mitreisenden Angehörigen den Versicherungsfall auslösen. So können Sie z. B. von der Reise zurücktreten, wenn die Tante Ihres nicht mitreisenden Lebenspartners erkrankt.

Achten Sie bei den Angehörigen darauf, ob es Einschränkungen gibt. Zu den Angehörigen sollten folgende Personen gehören: Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

Ausführlichere Tipps

Darauf ist auch zu achten:

Versicherte Gründe

Versicherte Gründe in den AGB definieren alle Ereignisse, die eine Kostenerstattung auslösen. Auch bei den versicherten Gründen gibt es deutliche Unterschiede bei den Reiseversicherern. Überprüfen Sie bei den Rücktrittsgründen, ob diese auch Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen, denn die Standardtarife decken im Fall der Fälle oftmals nicht alles ab. 

Tipp: Lassen Sie sich die Namen aller Mitreisenden schriftlich bestätigen. Dies ist besonders bei Ferienhaus- oder Apartmentbuchungen wichtig, bei denen die Buchungsbestätigung häufig nur auf einen Reiseanmeldenden ausgestellt ist.

Für den Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung ist nicht maßgeblich, dass alle Reisenden ihre Versicherung bei der gleichen Reiseversicherung abgeschlossen haben. Aber Sie sollten nachweisen können, dass Sie die gebuchte Reise gemeinsam antreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reiseteilnehmer von unterschiedlichen Orten oder Abflughäfen anreisen. So verlangen die meisten Reiseversicherer, dass die Reise beim gleichen Reiseveranstalter oder Hotel gebucht wurde.

Notwendige Dokumente sammeln

Um einen Anspruch geltend zu machen, benötigen Sie normalerweise Nachweise wie ärztliche Atteste, die bestätigen, dass zum Beispiel Ihr Reisepartner aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Halten Sie auch alle relevanten Reisedokumente bereit, wie Buchungsbestätigungen und Kommunikation mit Reiseanbietern.

Informieren der Reiseanbieter

Informieren Sie Ihre Reiseanbieter (wie Fluggesellschaften, Hotels, Reiseveranstalter) über die Situation und Ihren Stornierungswunsch. Sie können zusätzliche Unterstützung bieten oder erforderliche Dokumente für die Versicherung bereitstellen.

Versicherung kontaktieren

Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Viele Versicherer haben Fristen für die Meldung eines Schadensfalls. Erkundigen Sie sich bei ihnen, wie der Prozess genau abläuft und welche weiteren Schritte nötig sind.

Anspruch einreichen

Füllen Sie alle erforderlichen Formulare aus und reichen Sie sie zusammen mit den geforderten Dokumenten bei Ihrer Versicherung ein. Achten Sie darauf, alle Anweisungen zu befolgen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Rückerstattung und weitere Schritte

Nachdem Ihr Anspruch geprüft wurde, wird die Versicherung entscheiden, ob und wie viel Geld Ihnen zurückerstattet wird. Dies kann einige Zeit dauern, daher ist Geduld gefragt.