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Reiseschutz für Deine Golfreise
Individueller Leistungsumfang:
Du hast die Wahl aus fünf Bausteinen: Reiserücktritts-Schutz, Reiseabbruch-Schutz, Reisekranken-Schutz, Gepäck-Schutz und Mietwagen-Schutz.
Jahresschutz:
Unser Versicherungsschutz gilt für ein ganzes Jahr: egal ob Golfturnier, Wochenend-Trip, Sommerurlaub in Europa oder Reise nach Asien.
Schneller Abschluss:
Nach Deinem Online-Abschluss bist Du auf der sicheren Seite. Beim Reiserücktritts-Schutz gilt eine Frist von bis zu 10 Tagen vor Reiseantritt.
Der beste Schutz für Deine Golf-Reisen
Die beste Reiseversicherung für Golf-Liebhaber
Unsere Bausteine sorgen dafür, dass Du unbekümmert verreisen und Golf spielen kannst – inklusive Vorfreude auf den ersten Aufschlag.
Wähle nur die Leistungen aus, die zu Deinen Bedürfnissen passen:
Rei...
Reiserücktritts-Schutz
Unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Du oder Dein Reisepartner vor der Reise erkranken und die Reise deshalb nicht antreten können. Neben einer Erkrankung sind noch viele weitere Fälle abgedeckt, z.B. eine Schwangerschaft oder ein Schaden am Eigentum.
Beispiel: Du bist krank und kannst Deine Reise zu einer Golf-Veranstaltung nicht antreten. Wir erstatten Dir die Stornokosten für Dein Hotel, die Anreise und gekaufte Tickets für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Reiseabbruch & Verlängerung
Wir erstatten die verlorene Reisezeit, wenn Du wegen eines Notfalls die Reise abbrechen oder unfreiwillig verlängern musst. Musst Du schon in der ersten Hälfte deines Urlaubs abbrechen, zahlen wir Dir 100 % zurück – damit Du bald einen neuen Urlaub buchen kannst.
Beispiel: Du verletzt Dich beim Golfspiel und kannst Deine Reise nicht weiter fortsetzen. Wir erstatten Dir die Mehrkosten der Rückreise oder die Verlängerung, wenn Du beispielsweise im Krankenhaus behandelt werden musst.
Reisekranken-Schutz
Wirst Du im Urlaub krank, übernehmen wir die Kosten z. B. für ambulante und stationäre Heilbehandlungen weltweit. Bei Unfällen übernehmen wir u.a. auch die Rettungskosten. Außerdem organisieren und bezahlen wir den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.
Beispiel: Du verletzt Dich im Ausland beim Golfspiel am Fuß und musst zum Arzt. Wir übernehmen die Kosten Deiner ärztlichen Behandlung.
Schutz für Reisegepäck, Technik und Sportgeräte
Egal ob Surfbrett, Mountainbike oder Kamera – natürlich nimmt man in den Urlaub das mit, was einem lieb ist. Geht Dein Gepäck auf dem Transportweg verloren oder wird zerstört, zahlen wir den Zeitwert maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme. Wird es beschädigt, erhältst Du die Reparaturkosten.
Beispiel: Dein Golfequipment wird beim Transport von einer Airline beschädigt. Wir erstatten Dir die Reparaturkosten oder den Zeitwert.
Mietwagen, Carsharing & gemietete Camper
Im Falle eines Schadens an Deinem angemieteten Reisefahrzeug übernehmen wir den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt. Das gilt für jede Anmietung innerhalb eines Jahres. Auch wenn Du Carsharing am Heimatort nutzt oder für Deinen Urlaub ein Wohnmobil anmietest, sind wir für Dich da.
Beispiel: Du fährst eine Macke in Deinen Mietwagen. Wir übernehmen den Selbstbehalt.
Versicherungsbedingungen und Details
Hier findest Du alle Module im Überblick.
Das Wichtigste im Überblick
Was wird von der nexible Reiserücktritts-Schutz abgedeckt?
Wir entschädigen Dich bis insgesamt maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:
a) Du stornierst Deine Reise.
b) Du kannst die Veranstaltung nicht besuchen, für die Du eine Eintrittskarte erworben hast.
c) Du trittst Deine Reise verspätet an.
d) Während Deiner Hinreise verspätetet sich ein öffentliches Verkehrsmittel oder fällt ersatzlos aus.
Für mehr Infos schaue in unsere Versicherungsbedingungen.
Was ist versichert, wenn ich meine Reise stornieren muss?
Wenn Du Deine Reise wegen eines versicherten Ereignisses stornieren musst, erstatten wir Dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Das sind die Kosten, die Du als Reisender dem Leistungsträger (z. B. Reiseveranstalter oder Vermieter einer Ferienwohnung) schuldest, wenn Du Deine gebuchte Reise stornierst.
Damit Du diese Leistung erhältst, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.
b) Bei Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag bei Buchung der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
c) Du hast die Reise storniert, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
d) Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, Deine Reise planmäßig durchzuführen.
Was ist versichert, wenn ich meine erworbene Eintrittskarte für ein Golfturnier nicht nutzen kann?
Wir erstatten Dir den Preis Deiner Eintrittskarte einschließlich Gebühren, wenn:
a) Sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet oder ersatzlos ausfällt und Du dadurch mehr als die Hälfte der Veranstaltung verpasst.
b) Du die Veranstaltung nicht besuchen kannst, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist.
Damit Du diese Leistung erhältst, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.
b) Bei Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag beim Kauf der Eintrittskarte war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
c) Du konntest die Veranstaltung nicht besuchen, weil dieses Ereignis vor Beginn der Veranstaltung eingetreten ist.
d) Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, die Veranstaltung zu besuchen.
Was wird von dem nexible Reiseabbruch-Schutz abgedeckt?
Wir entschädigen Dich:
a) Wenn Du Deine Reise abbrechen musst.
b) Wenn Du verspätet zurückreisen musst.
Musst Du Deine Reise aus einem versicherten Grund abbrechen? Dann erstatten wir maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Dein Tarif vorsieht:
a) Den kompletten Reisepreis, wenn Du die versicherte Reise während der ersten Hälfte der Reise abbrichst.
b) Den halben Reisepreis, wenn Du die versicherte Reise während der zweiten Hälfte der Reise – spätestens aber bis einen Tag vor dem planmäßigen Reiseende – abbrichst.
Hinweis: Hin- und Rückreisetage gelten als volle Reisetage. Der Tag der Reisemitte zählt immer zur ersten Hälfte der Reise. Beispiel: Bei einer Reisedauer von 7 Tagen zählt ein Abbruch an Tag 1 bis 4 zur ersten Reisehälfte. Ein Abbruch an Tag 5 oder 6 gehört zur zweiten Hälfte. Am Abreisetag (Tag 7) ist ein Reiseabbruch nicht mehr möglich.
Zusätzlich: Wenn Du Deine Reise abbrechen musst, erstatten wir Dir auch die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.
Was beinhaltet der nexible Reisekranken-Schutz?
Wenn Du während Deiner Reise erkrankst, sich eine bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert oder Du einen Unfall erleidest, erstatten wir Dir die Kosten für:
a) Heilbehandlungen im Ausland.
b) Kranken- und Gepäckrücktransporte.
c) Bestattung im Ausland oder die Überführung.
Was ist im Reisegepäckschutz versichert?
Wir entschädigen Dich, wenn Dein mitgeführtes Reisegepäck (Koffer, Sportgeräte & Equipment, Geschenke, Reiseandenken) während der Reise verloren geht oder beschädigt wird durch:
a) Eine Straftat eines Dritten.
b) Einen Unfall des Transportmittels.
c) Feuer oder Elementarereignisse.
Voraussetzung: Dein Reisegepäck muss sich in der Obhut folgender Einrichtungen befinden:
a) Eines Beförderungsunternehmens.
b) Eines Beherbergungsbetriebs.
c) Einer Gepäckaufbewahrung.
Was wird vom nexible Jahres-Reisefahrzeug-Selbstbehalts-Schutz übernommen?
Wird Dir der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt von Deinem Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter in Rechnung gestellt? Wir übernehmen diesen bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:
a) Dein versichertes Fahrzeug wird gestohlen.
b) Dein versichertes Fahrzeug wird durch einen Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört. Voraussetzung: Die bestehende (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung deckt diese Schäden.
Wird Dein Fahrzeug durch einen Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Außenspiegel oder Dach beschädigt und die bestehende (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung bietet dafür keinen Schutz, übernehmen wir die notwendigen Reparaturkosten. Diese Leistung erbringen wir maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.