Reiseversicherung
Kurzarbeit als versicherter Reiserücktrittsgrund
Du kannst auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen Deinen Urlaub buchen. Deine Reiseversicherung hat die erweiterten Leistungen der Reiserücktrittsversicherung als festen Bestandteil in die Versicherungsbedingungen aufgenommen. Kurzarbeit als Rücktrittsgrund ist automatisch versichert.
Stornierung wegen Kurzarbeit
Leistungen mit Schutz bei Kurzarbeit
Reiserücktrittsversicherung
Rundum-sorglos-Schutz