Ältere Frau glücklich mit Koffer

Auf einen Blick: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn ein Pauschalreiseveranstalter insolvent wird, gibt es bestimmte Maßnahmen, die Du ergreifen kannst, um Deine Rechte zu schützen und mögliche Schäden zu minimieren. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was zu tun ist:

  1. Reisewarnungen und Informationen prüfen:

    Überprüfe die Website des Reiseveranstalters sowie offizielle Informationsquellen wie das Auswärtige Amt oder die Verbraucherschutzzentralen auf aktuelle Informationen zur Insolvenz.

  2. Reiseversicherung überprüfen:

    Prüfe Deine Reiseunterlagen und Versicherungspolicen. Oft sind Pauschalreisen durch eine Insolvenzversicherung abgesichert. Diese Information solltest Du auf Deinem Sicherungsschein (Reisebestätigung) finden.

  3. Kontaktieren des Insolvenzverwalters:

    Der Reiseveranstalter wird in der Regel einen Insolvenzverwalter benennen. Setze Dich mit diesem in Verbindung, um herauszufinden, wie Du Deine Ansprüche geltend machen kannst.

  4. Reiseabbruch oder -stornierung:

    Wenn Du Dich bereits am Reiseziel befindest, informiere Dich über Rückreisemöglichkeiten. Der Insolvenzverwalter oder die Versicherung sollte Dir dabei helfen.

    Wenn Deine Reise noch nicht begonnen hat, erkundige Dich über die Möglichkeit der Stornierung und Rückerstattung durch die Insolvenzversicherung.

  5. Neue Buchungen und Umbuchungen:

    Erkundige Dich, ob der Insolvenzverwalter oder ein anderer Anbieter Deine Reise fortführen kann. Alternativ kannst Du versuchen, eine neue Reise zu buchen und die Kosten aus der Insolvenzmasse erstattet zu bekommen.

  6. Geld zurückfordern:

    Wenn Du Zahlungen an den Reiseveranstalter geleistet hast und die Reise nicht stattfinden kann, fordere Dein Geld zurück. Reiche dafür Deine Belege und Buchungsunterlagen bei der Insolvenzversicherung ein.

  7. Rechtsberatung in Anspruch nehmen:

    Es kann hilfreich sein, sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Du alle notwendigen Schritte unternimmst und Deine Rechte wahrst.

  8. Weitere Maßnahmen:

    Behalte alle Dokumente und Korrespondenz im Zusammenhang mit der Reise und der Insolvenz. Diese könnten für die Geltendmachung von Ansprüchen wichtig sein.

    Hinweis: Durch die EU-Pauschalreiserichtlinie sind Pauschalreisen in der Regel gut abgesichert. Das bedeutet, dass Du in den meisten Fällen Deine Kosten erstattet bekommst oder eine alternative Reise angeboten wird. Es ist jedoch wichtig, schnell zu handeln und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Deine Rechte zu sichern.

Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Keine Pauschalreise ohne Sicherungsschein

In Dein Urlaubsgepäck gehört der sogenannte Sicherungsschein. Alle deutschen Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, die erhaltenen Kundengelder zu versichern. Das gilt ebenso für Veranstalter von Kreuzfahrten, Betreiber von Ferienparks und gewerbliche Anbieter von Ferienwohnungen. Der Sicherungsschein, der Dir mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt wird, ist der Beleg für die Absicherung Deiner Gelder. Er schützt Dich bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Musst Du vor Ort etwa ein neues Rückflugticket aus eigener Tasche bezahlen, kannst Du Dir die Mehrkosten anschließend direkt bei Deiner Reiseversicherung zurückholen. Abgesichert sind der gesamte Reisepreis für Flug, Hotel und andere Leistungen sowie Mehrkosten, die bei einer ungeplanten Rückreise oder einem Reiseabbruch entstehen können.

Sicherungsschein auf Echtheit prüfen

In der Tourismusbranche gibt es leider schwarze Schafe, die sich das Geld für den Sicherungsschein sparen wollen oder die Bonitätsprüfung der Versicherung nicht bestehen. Deshalb solltest Du unbedingt die Echtheit des Sicherungsscheins prüfen. Wenn Du handschriftliche Ergänzungen oder sichtbare Manipulationen feststellst, recherchiere mithilfe Deines Versicherers, ob und wo sich der Reiseveranstalter tatsächlich gegen eine Insolvenz versichert hat. Unterschreibe nichts und gib kein Geld heraus, wenn der Sicherungsschein in den Reiseunterlagen fehlt. Seriöse Anbieter händigen den Sicherungsschein aus, bevor eine Anzahlung geleistet wird – oder spätestens mit der Buchungsbestätigung. Häufig befindet sich der Schein auf der Rückseite der Unterlagen und wird leicht übersehen, weshalb manche Veranstalter ihn auch als separates Dokument ausstellen.

Für wen gelten Ausnahmen?

Handelt es sich um eine Kurzreise, die weniger als einen Tag dauert, keine Übernachtung einschließt und günstiger als 75 Euro ist, kann der Veranstalter auf die Versicherung und damit auf den Sicherungsschein verzichten. Gelegenheitsveranstalter, wie etwa ein Sportverein, der einmal im Jahr eine Mitgliederreise organisiert, sind ebenfalls nicht versicherungspflichtig. Eine Ausnahme macht auch der Staat: Wenn die öffentliche Hand Ausflüge, Klassenfahrten einer Schule oder eine Bildungsreise für Mitarbeiter organisiert, muss sie die Teilnehmergebühren nicht gegen Insolvenz versichern.