Ältere Frau glücklich mit Koffer

Auf einen Blick: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn ein Pauschalreiseveranstalter insolvent wird, gibt es bestimmte Maßnahmen, die Reisende ergreifen können, um ihre Rechte zu schützen und mögliche Schäden zu minimieren. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was zu tun ist:

  1. Reisewarnungen und Informationen prüfen:

    • Überprüfen Sie die Website des Reiseveranstalters sowie offizielle Informationsquellen wie das Auswärtige Amt oder die Verbraucherschutzzentralen auf aktuelle Informationen zur Insolvenz.

  2. Reiseversicherung überprüfen:

    • Prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen und Versicherungspolicen. Oft sind Pauschalreisen durch eine Insolvenzversicherung abgesichert. Diese Information sollte auf Ihrem Sicherungsschein (Reisebestätigung) zu finden sein.

  3. Kontaktieren Sie den Insolvenzverwalter:

    • Der Reiseveranstalter wird in der Regel einen Insolvenzverwalter benennen. Setzen Sie sich mit diesem in Verbindung, um herauszufinden, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

  4. Reiseabbruch oder -stornierung:

    • Wenn Sie sich bereits am Reiseziel befinden, informieren Sie sich über Rückreisemöglichkeiten. Der Insolvenzverwalter oder die Versicherung sollte Ihnen dabei helfen.

    • Wenn die Reise noch nicht begonnen hat, erkundigen Sie sich über die Möglichkeit der Stornierung und Rückerstattung durch die Insolvenzversicherung.

  5. Neue Buchungen und Umbuchungen:

    • Erkundigen Sie sich, ob der Insolvenzverwalter oder ein anderer Anbieter Ihre Reise fortführen kann. Alternativ können Sie versuchen, eine neue Reise zu buchen und die Kosten aus der Insolvenzmasse erstattet zu bekommen.

  6. Geld zurückfordern:

    • Wenn Sie Zahlungen an den Reiseveranstalter geleistet haben und die Reise nicht stattfinden kann, fordern Sie Ihr Geld zurück. Reichen Sie dafür Ihre Belege und Buchungsunterlagen bei der Insolvenzversicherung ein.

  7. Rechtsberatung in Anspruch nehmen:

    • Es kann hilfreich sein, sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte unternehmen und Ihre Rechte wahren.

  8. Weitere Maßnahmen:

    • Behalten Sie alle Dokumente und Korrespondenz im Zusammenhang mit der Reise und der Insolvenz. Diese können für die Geltendmachung von Ansprüchen wichtig sein.

Hinweis: Durch die EU-Pauschalreiserichtlinie sind Pauschalreisen in der Regel gut abgesichert. Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen Ihre Kosten erstattet bekommen oder eine alternative Reise angeboten wird. Es ist jedoch wichtig, schnell zu handeln und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ihre Rechte zu sichern.

Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Keine Pauschalreise ohne Sicherungsschein

In Ihr Urlaubsgepäck gehört der sogenannte Sicherungsschein. Alle deutschen Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, die erhaltenen Kundengelder zu versichern. Ebenso Veranstalter von Kreuzfahrten, Betreiber von Ferienparks und gewerbliche Anbieter von Ferienwohnungen. Beleg für die Absicherung der Gelder ist der Sicherungsschein, der mit der Buchungsbestätigung an den Kunden ausgegeben werden muss. Er schützt den Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Müssen Sie vor Ort etwa ein neues Rückflugticket aus der eigenen Tasche bezahlen, holen Sie sich anschließend die Mehrkosten direkt bei Ihrer Reiseversicherung zurück. Abgesichert sind der gesamte Reisepreis für Flug, Hotel und andere Leistungen sowie Mehrkosten, die bei einer ungeplanten Rückreise bzw. einem Reiseabbruch auf den Urlauber zukommen können.

Sicherungsschein auf Echtheit prüfen

In der Tourismusbranche gibt es schwarze Schafe, die sich das Geld für den Sicherungsschein sparen wollen oder die Bonitätsprüfung der Versicherung nicht bestehen. Deshalb prüfen Sie unbedingt die Echtheit des Sicherungsscheins. Stellen Sie etwa handschriftliche Ergänzungen oder sichtbare Manipulationen fest, recherchieren Sie zum Beispiel mithilfe Ihres Versicherers, ob und wo sich der Reiseveranstalter tatsächlich gegen eine Insolvenz versichert hat. Unterschreiben Sie nichts und geben Sie kein Geld heraus, wenn der Sicherungsschein in den Reiseunterlagen ganz fehlt. Seriöse Anbieter händigen den Sicherungsschein aus, ehe eine Anzahlung geleistet wird – oder spätestens mit der Buchungsbestätigung. Häufig findet er sich auf deren Rückseite, wo er leicht zu übersehen ist. Deshalb stellen manche Veranstalter ihn mitunter auch als separates Dokument aus.

Für wen gelten Ausnahmen?

Handelt es sich um eine Kurzreise, die weniger als einen Tag dauert, keine Übernachtung einschließt und günstiger als 75 Euro ist, kann der Veranstalter auf die Versicherung und damit auf den Sicherungsschein verzichten. Gelegenheitsveranstalter sind ebenfalls nicht versicherungspflichtig – etwa ein Sportverein, der einmal im Jahr eine Mitgliederreise organisiert. Eine Ausnahme macht auch der Staat: Organisiert die öffentliche Hand Ausflüge, Klassenfahrten einer Schule oder eine Bildungsreise für Mitarbeiter, muss auch sie die Teilnehmergebühren nicht gegen Insolvenz versichern.